Behandlungsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.1 Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierphysiotherapeutin Anja Braun und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

1.2 Vertragspartner ist FIT & GESUND mobile Physiotherapie für den Hund mit der Tierphysiotherapeutin Anja Braun.

2. Geltungsbereich:

2.1 Mit der Annahme eines Behandlungsangebotes der Tierphysiotherapeutin Anja Braun akzeptiert der Tierhalter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit seiner Unterschrift und dem aktuellem Datum. Der Hundehalter gibt sich damit einverstanden, seinen Hund von der Tierphysiotherapeutin Anja Braun behandeln zu lassen.

2.2 Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin Anja Braun annimmt und sich an die Tierphysiotherapeutin Anja Braun zum Zweck der Beratung und Behandlung wendet.

3. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

3.1 Die Tierphysiotherapeutin Anja Braun erbringt ihre Dienste gegenüber dem Tierhalter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Beratung und Behandlung beim Tier des Tierhalters anwendet.

4.Termine:

4.1 Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich von der Tierphysiotherapeutin Anja Braun telefonisch oder per E-Mail bestätigt wurden.

4.2 Der Termin ist für den Hundehalter und den zu behandelnden Tier reserviert. Kurzfristig ( unter 24 Stunden) abgesagte, verschobene oder nicht wahrgenommene Termine werden nicht an andere Kunden weitergegeben und sind so für FIT & GESUND mobile Physiotherapie für den Hund ein Verdienstausfall. Diesen Verdienstausfall wird dem Hundehalter des zu behandelnden Hundes daher von der Tierphysiotherapeutin Anja Braun mit einem Ausfallhonorar von 50 % der eingeplanten Behandlungszeit und der anfallenden Behandlungskosten in Rechnung stellen, da der Termin in der Regel so kurzfristig nicht neu belegt werden kann.

4.3 Werden Termine wiederholt nicht wahrgenommen bzw. abgesagt, behält die Tierphysiotherapeutin Anja Braun vor, die Behandlung abzubrechen.

4.4 FIT & GESUND mobile Physiotherapie für den Hund bittet sie um Verständnis, bei laufenden Behandlungen, Telefonate nicht persönlich entgegen zu nehmen, sondern ruft Sie selbstverständlich zurück.

4.5. Bei Verspätungen eines Patienten / Hundehalters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit der Tierphysiotherapeutin Anja Braun in Rechnung gestellt. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen.

4.6 Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunden seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung der Tierphysiotherapeutin Anja Braun informiert.

4.7 Bei Verspätungen von der Tierphysiotherapeutin Anja Braun , wird die physiotherapeutische Behandlung des Tieres in Absprache des Tierhalters in festgelegter Behandlungszeit ausgeführt oder mit dem Einverständnis des Tierhalters verkürzt.

5.Behandlung des Tieres:

5.1 Die Tierphysiotherapeutin Anja Braun führt mit jedem Tierbesitzer/in ein kostenloses persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch und einem kostenlosen schriftlichem Fitness Check, sowie das Anmeldungsvordruck auf Gültigkeit und Genauigkeit des Gesundheitszustandes des zu behandelnden Hundes durch.

5.2 Die durchzuführende Erst- und Folgebehandlung Ihres Hundes wird mit FIT & GESUND mobile Physiotherapie für den Hund wird mit dem Tierhalter besprochen und terminlich festgelegt.

5.3 Je nach Verlauf und Erfolg der Behandlung behält sich FIT & GESUND mobile Physiotherapie für den Hund eine Änderung der Behandlungen vor.

5.4 Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung der Behandlungseinheiten und therapeutischen Behandlungsempfehlungen unabdingbar. Zudem ist der Hundehalter des zu behandelnden Hundes zu einer aktiven Mitwirkung der physiotherapeutischen Behandlungen nicht verpflichtet.

5.5 Die Tierphysiotherapeutin Anja Braun ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Hundehalter des zu behandelnden Hundes Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

5.6 Die Tierphysiotherapeutin Anja Braun haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.

5.7 Hunde, die von FIT & GESUND mobile Physiotherapie für den Hund behandelt werden, müssen haftpflichtversichert, geimpft, parasietenfrei und frei von ansteckenden Krankheiten sein und müssen vor der Behandlung schriftlich mitgeteilt werden. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Der Hundehalter ist gegenüber der Hundephysiotherapeutin Anja Braun verpflichtet, eine genaue Angabe zur Medikation des behandelnden Hundes zu geben. Sollte der Hundehalter eine Auskunft über den aktuellen Gesundheitszustand des zu behandelnden Hundes verweigern oder unwahheitsgemäß Auskunft geben oder diese verschweigen, ist die Tierphysiotherapeutin Anja Braun berechtigt, den Hund nicht physiotherapeutisch zu behandeln oder zu betreuen.

5.8 Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere.

5.9 Während der Behandlung gilt die gesetzliche Leinenpflicht.

5.10 Der Tierbesitzer des zu behandelnden Tieres verpflichtet sich der Tierphysiotherapeutin Anja Braun im Vorfeld über eine möglicherweise vorhandenes Gefahrenpotenzial seines Tieres umfassend und ehrlich zu informieren und entsprechende Anweisungen zur Sicherheitsvorkehrungen Folge zu leisten. Wird diese Gefahrenanweisung von dem Tierbesitzer nicht geleistet, ist die Hundephysiotherapeutin Anja Braun jederzeit zu einem Abbruch der tierphysiotherapeutischen Behandlung verpflichtet, um bestimmte Gefahren und dessen Folgen zu meiden.

5.11 Eine Behandlung findet nicht statt, wenn der Hund folgene Anzeichen aufweist:

  • Infektionskrankheiten
  • Trächtigkeit
  • Herzerkrankungen
  • Fieber
  • Hauterkrankungen
  • Blutgerinnungsstörungen
  • Tumore
  • Entzündungen an Knochen, Gelenken, Nerven, Sehnen, Bänder
  • nicht verheilte Frakturen
  • angeborenen Gelenkfehlstellungen
  • Blutungen / Verletzungen
  • Epilepsie
  • Diabetes
  • Osteoporose (bei aktiven Bewegungsübungen)

5.12 Sollte eine Behandlung in diesem von oben genannten gesundheitlichen Gründen nicht statt finden, muss der Hundebesitzer vor Behandlungsbeginn 24 Stunden vor Behandlungsbeginn dies FIT & GESUND mobile Physiotherapie für den Hund schriftlich oder telefonisch mitteilen.

5.13 Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben.

5.14 Die Tierphysiotherapeutin Anja Braun übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

5.15 Die Tierphysiotherapeutin Anja Braun ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Hundephysiotherapeutin Anja Braun aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Tierphysiotherapeutin Anja Braun für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

5.16 Die Tierphysiotherapeutin Anja Braun weist den Hundehalter des zu behandelnden Hundes vor jeder physiotherapeutischen Behandlung und Übung darauf hin, dass der Hund mindestens 2 stunden vor jeder Behandlung kein Futter zu sich genommen haben darf und gelöst zum vereinbarten Termin erscheint.

6. Behandlungsgebühren / Bezahlung:

6.1 Die Tierphysiotherapeutin Anja Braun weist den Hundehalter persönlich; telefonisch oder schriftlich auf die Höhe der Behandlungsgebühr bei der Festlegung einer physiotherapeutischen Behandlung des Hundes hin. Zudem sind für den Hundehalter des zu behandelnden Hundes die Behandlungsgebühren in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.

6.2 Die Abrechnung der Leistung erfolgt unmittelbar vor Ort im Anschluss an jede Behandlungseinheit. Zur Begrenzung des Zeit- und Kostenaufwandes bittet die Tierphysiotherapeutin Anja Braun um Barzahlung oder einer Überweisung gegen einer Rechnung / Barzahlungsbeleg / Quittung.

6.3 Neben der Rechnung / Quittungen erhält der Kunde nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der Hundephysiotherapeutin, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Tierhalters. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Für alle Leistungsarten ist der zutreffende Mehrwertsteuersatz auszuweisen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.

6.4 Die Gebühren sind als Festverträge vereinbart. Rabatte können nicht gewährt werden.

6.5 Zugesandte Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum.

6.7 Da FIT & GESUND mobile Physiotherapie für den Hund ein Kleinunternehmen ist wird auf die genannten Behandlungspreise keine Umsatzsteuer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG berechnet.

7. Fahrtkosten:

7.1 Bei der Behandlung von FIT & GESUND mobile Physiotherapie für den Hund ist eine Fahrkostenpauschale für den Bereich Köpenick im Preis mit enthalten. Bei allen außerhalb liegenden Stadtbezirken von Köpenick wird ein Anfahrtsweg extra berechnet und in Rechnung gestellt.

8. Haftung:

8.1 Der Hundehalter des zu behandelnden Hundes haftet für sämtliche Schäden, die an der Hundephysiotherapeutin Anja Braun und an der mobilen Praxisausrüstung durch ihn oder dessen Hund verursacht wurde, unmittelbar und in voller Höhe.

9. Datenschutz:

9.1 Die Daten des Hundehalters und dessen zu behandelnden Hundes werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der internen Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung gemäß § 33 Bundesdatenschutz (BDSG).

9.2 Die Tierphysiotherapeutin Anja Braun unterliegt der Schweigepflicht bezüglich Krankenakten, Behandlungsgesprächen und der Behandlung. Die Tierphysiotherapeutin Anja Braun kann nur in Schriftform durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters/Verfügungsberechtigten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Hundehalter des zu behandelnden Hundes zustimmen wird, um vom behandelnden Tierarzt Auskünfte einzuholen, die für die Behandlung von Wichtigkeit sind.

9.3 Sobald die Tierphysiotherapeutin Anja Braun aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.

10. Rechtliche Hinweise:

10.1 Die Tierphysiotherapeutin Anja Braun weist darauf hin, dass ein Tierphysiotherapeut keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel erwerben, anwenden oder abgeben darf, ebenfalls darf die Tierphysiotherapeutin Anja Braun nicht impfen und nicht narkotisieren.

10.2 Die Tätigkeit der Tierphysiotherapeutin Anja Braun unterliegt dem Arzneimittel-, Heilmittelwerbe-, Tierschutz- und Tierseuchengesetz.

11. Salvatorische Klausel:

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.